Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma Angelika Stempfle, MSc | die Marketingfee® (im Folgenden AN genannt) und der Auftraggeberin (im folgenden AG genannt). Die AGB gelten auch, wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit der AG sind nur wirksam, wenn sie von der AN schriftlich bestätigt werden.

Allfällige Geschäftsbedingungen der AG werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB der AG widerspricht die AN ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB der AG durch die AN bedarf es nicht.

Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden der AG schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht die AG innerhalb von vier Wochen nicht, gelten diese als vereinbart.

 

  1. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail seitens der AN, als angenommen.

  1. Leistungsbeschreibung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der von der AG akzeptierten Angebots und der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens der AN. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen einer Bestätigung durch die AN und werden zusätzlich nach den optionalen Preisen im Angebot bzw. nach Aufwand verrechnet.

  1. Abnahme durch Auftraggeber

Die Umsetzung der Website erfolgt entweder auf dem Hosting der AG oder auf einer Subdomain der AN. Im zweiten Fall werden die Daten nach Freigabe durch die AG auf einem vom der AG bekanntgegebenen Webserver installiert. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entspricht der Abnahme. Etwaige Mängel sind sofort, spätestens jedoch nach 7 Tagen anzuzeigen. Die AN wird die Beanstandungen rasch korrigieren. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig.

Die AG ist zur Abnahme des Projektes verpflichtet, sofern die erbrachte Leistung durch die „AN“ den vertraglichen Anforderungen entspricht. Wird von der AG kein Webserver für die Installation bekanntgegeben, so gilt die Website auch ohne explizite Abnahme als fertiggestellt und abgenommen, wenn alle vereinbarten Leisten erbracht wurden. Der AG werden die Daten, die für eine ordnungsgemäße Installation der Website auf dem Hosting der AG nötige sind, nach Erhalt des offenen Rechnungsbetrages zur Verfügung gestellt und der Auftrag gilt somit als abgeschlossen.

  1. Pflichten des Auftraggebers

Die AG wird der AN zeitgerecht – spätestens zum in der Auftragsbestätigung vereinbarten Termin – und vollständig alle Informationen und Unterlagen (insbesondere Texte, Bilder, Logo, Grafiken, etc.) in digitaler Form zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie wird sie über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die AG trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der AN wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Kann der vereinbarte Termin für den Projektbeginn aufgrund fehlender Informationen und Unterlagen der AG nicht eingehalten werden, steht es der AN frei, einen späteren Zeitpunkt für die Leistungserbringung festzulegen.

Die AG ist allein für die Inhalte ihrer Webseiten verantwortlich und versichert, dass durch ihren gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird.

Die AG ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.  Wird die AN wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält die AG die AN schad- und klaglos; sie hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Die AG verpflichtet sich, die AN bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Die AG stellt der AN hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. 

  1. Fremdleistungen

Die AN ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der AG. Die AN wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 

  1. Datensicherung bei der Erstellung von Websites

Die AG sichert die Daten und Materialien, die sie der AN zur Verfügung stellt, selbst. Die AN ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien davon zu erstellen.

Die AN erstellt kostenlos Sicherungskopien der gesamten Website bis zu ihrer Fertigstellung. (Für bis zu 3 Monate von Beginn der technischen Umsetzung kostenlos. Verzögert sich der Fertigstellungstermin von AG-Seite länger als 3 Monate hinaus, fallen Wartungsgebühren an.) Bei einer Website gilt als Fertigstellung, wenn die vereinbarten Leistungen durchgeführt wurden und diese an die AG übergeben wurde. Nach Fertigstellung der Website ist die AG selbst für die Datensicherung, Aktualisierung von sicherheitsrelevanten Elementen und die Wiederherstellung verantwortlich, es sei denn, sie schließt einen entsprechenden Wartungsvertrag mit der AN ab.

  1. Zahlung, Eigentumsvorbehalt 

Alle Preise sind Nettopreise. Sofern nicht anders vereinbart, sind bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 30 % sowie eine Woche vor dem festgelegten Projektstart weitere 30 % des Gesamthonorars fällig. Der Restbetrag laut Auftragsbestätigung ist sofort nach Fertigstellung der Website bei Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die Live-Schaltung der Website der AG erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten.

Bei Zahlungsverzug der AG gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich die AG für den Fall des Zahlungsverzugs, der AN die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die AN für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

Die AG ist nicht berechtigt, eigenen Forderungen gegen Forderungen der AN aufzurechnen, außer die Forderung der AG wurde von der AN schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

  1. Urheberrecht

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der AN, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch die AG oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

  1. Kennzeichnung 

Die AN ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die AN und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass die AG dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Die AN ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der AG dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website und der eigenen Unternehmensseiten in sozialen Netzwerken mit Namen und Firmenlogo auf die zur AG bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

  1. Datenschutz

Die AG erklärt sich mit Abschluss des Vertrages damit einverstanden, dass im Rahmen der Notwendigkeit Daten über ihre Person an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Hostingleistung und/oder einer Domain notwendig sind. Außerdem gilt dies für die Übermittlung der Daten an Kooperationspartner zur Auftragserfüllung. Für alle anderen AG-Daten verpflichtet sich die AN die Weitergabe an Dritte, die nicht an der Erledigung des Auftrags beteiligt sind, zu unterlassen.

Die Beachtung des Datenschutzes auf der Website der AG ist Sache der AG, es sei denn, die AG schließt einen entsprechenden Wartungsvertrag ab. Allfällige Verletzungen aus diesem Punkt gehen zu ihren Lasten und die AN ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 

  1. Lizenzen, Hosting, Domains

Kostenpflichtige Lizenzschlüssel von Drittanbietern, Hosting- sowie Domaingebühren sind für die Dauer ihrer Gültigkeit (max. 1 Jahr) und die Dauer des Geschäftsverhältnisses im Angebot inkludiert. Dies betrifft die Verwendung von kostenpflichtigen Plugins (Erweiterungen), Themes (Vorlagen) für WordPress, sowie die jährlichen Domain- und Hostingkosten. Die Kosten für die jeweiligen Verlängerungen müssen von der AG getragen werden und werden von der AN jährlich im Vorhinein an die AG in Rechnung gestellt.

Die Kündigung der kostenpflichtigen Plugins, Themes sowie der Domain- und Hostinggebühren kann jährlich, unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist, schriftlich an die AN erfolgen. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine zeitgerechte Kündigung erfolgt.

  1. Kündigung Wartung

Wurde zwischen der AN und der AG ein Wartungsvertrag abgeschossen, kann die AG das Vertragsverhältnis für die Wartung ihrer Website zum Ende der Laufzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Kündigung muss der AN schriftlich mitgeteilt werden. 

Der Vertrag für die Wartung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung bis Ende der Laufzeit erfolgt. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die AN behält sich das Recht vor, laufende Verträge ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen.

  1. Gewährleistung für Website

Etwaige Mängel an der fertiggestellten Website sind sofort, spätestens jedoch nach 7 Tagen anzuzeigen und so beschreiben, dass sie nachvollziehbar sind. Die AN wird die Beanstandungen rasch korrigieren.

Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten oder Produkte Dritter, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von der AN durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen, sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für Regresszahlungen und Schäden kann die AN grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden.

Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der AG die von der „AN“ gelieferte Website ändert oder in jeglicher Form umgestaltet, dazu zählen auch Updates der Komponenten. 

  1. Haftung und Produkthaftung 

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der AN für Sach- oder Vermögensschäden der AG ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

Jegliche Haftung der AN für Ansprüche, die auf Grund der von der AN erbrachten Leistung gegen die AG erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die AN ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.

Insbesondere haftet die AN nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten der AG oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatz-forderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; die AG hat die AN diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Schadensersatzansprüche der AG verfallen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der AN. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

  1. Anzuwendendes Recht 

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der AN und dem AG unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der AN und der AG ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, wird das für Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die AN berechtigt, den AG an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.